SGA
Der SGA (Schulgemeinschaftsausschuss) ist ein Schulgremium, welches sich aus Lehrer-, Schüler- und Elternvertreter:innen zusammensetzt und sich regelmäßig zu Sitzungen zur Beratung und Beschlussfassung trifft.
Zusammensetzung des SGA im Schuljahr 2024/25 (jeweils in alphabetischer Reihenfolge)
Lehrer:innenvertretung
Petra Bernkopf
Mag. Harald Gruber
Mag. Iris Hofer
Schüler:innenvertretung
Joseph Weiss
Marlene Kulha
Emilia Bukor
Elternvertretung
Vanessa Leismüller
Astrid Strohbach
Karin Herrmann
Vorsitz
Dir. HR Mag. Karin Lobner-Schatzl
Aufgaben des SGA
Gemäß SchUG §64 (2) obliegt dem SGA
1. die Entscheidung über ...
die Durchführung von mehrtägigen Schulveranstaltungen,
die Erklärung einer Veranstaltung zu einer schulbezogenen Veranstaltung,
die Erstellung von Richtlinien über die Wiederverwendung von Schulbüchern,
die Durchführung (einschließlich der Terminfestlegung) von Elternsprechtagen,
die Durchführung von Wiederholungsprüfungen am Donnerstag und bzw. oder Freitag der letzten Woche des Schuljahres,
eine Stellungnahme im Rahmen der Anhörung bei der Festlegung von vorgezogenen Teilprüfungen der abschließenden Prüfung,
die Hausordnung,
die Bewilligung zur Durchführung von Sammlungen,
die Bewilligung der Teilnahme von SchülerInnen und Schülern an Veranstaltungen, die nicht Schulveranstaltungen oder schulbezogene Veranstaltungen sind (gemäß § 46 Abs 2),
die Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen,
eine Stellungnahme im Rahmen der Anhörung bei der Bewilligung von Schulversuchen,
eine Stellungnahme im Rahmen der Anhörung bei der Einführung von Modellversuchen an allgemein bildenden höheren Schulen,
über Beschlüsse im Rahmen der Mitwirkung bei der Festlegung von Schülerzahlen in Gruppen oder Klassen,
eine Stellungnahme im Rahmen der Anhörung über die Organisationsform der Polytechnischen Schule,
schulautonome Schulzeitregelungen bzw. die Herstellung des Einvernehmens bei schulautonomen Schulzeitregelungen,
eine Stellungnahme im Rahmen der Anhörung bei der Festlegung von Ferienzeiten an Schulen für Tourismus,
die Durchführung von Veranstaltungen der Schulbahnberatung,
die Durchführung von Veranstaltungen betreffend die Schulgesundheitspflege,
Kooperationen mit Schulen oder außerschulischen Einrichtungen;
2. die Beratung in allen die Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie Erziehungsberechtigten betreffenden Angelegenheiten der Schule, insbesondere in wichtigen
Fragen des Unterrichts und der Erziehung, der Verwendung von der Schule übertragenen Budgetmitteln und von Baumaßnahmen im Bereich der Schule.